Menu
§ 1
Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
§ 2
1. Unsere Angebote sind freibleibend.
Technische Änderungen sowie Änderungen in Konsistenz, Aussehen, Farbe, Geruch und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
4. Die Auftragsmenge soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird als ungefähr; Abweichungen von 10% sind zulässig. Der Kunde hat bei Auftragsbeendigung vorhandene Restmengen abzunehmen.
5. Angekündigte Lieferzeiten und – Termine sind nicht bindend.
§ 3
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Soweit Unterhaltungskosten anfallen, hat der Kunde diese zu tragen.
3. Die gelieferten Waren hat der Kunde unverzüglich zu untersuchen; offenkundige Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Zugang der Ware schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Kunde trägt die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für etwaige Mängel, den Zeitpunkt der Feststellung derselben, die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sowie den Grad des Verschuldens. Soweit ein Mangel der Ware vorliegt, sind wir zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung berechtigt. In diesem Falle tragen wir die Aufwendungen nur bis zur Höhe des Auftragswertes.
4. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, im Falle einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Ein Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
5. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten den Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 2. und 3. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
6. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderungen selbst einzuziehen, sobald der Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
7. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an einer neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
§ 4
1. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer sowie Verbrauchssteuer nicht enthalten.
2. Der Kaufpreis wird sofort nach Erhalt der Ware fällig.
3. Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
4. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5
1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt auf den Käufer über.
2. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
3. Versand- und Verpackungskosten trägt der Kunde.
4. Insbesondere wird keine Gewähr für die Verträglichkeit und Haltbarkeit der Waren in den vom Kunden genutzten Packmitteln geleistet; die Prüfung der Verträglichkeit und Haltbarkeit der Waren ist Aufgabe des Kunden.
§ 6
1. Der Verkäufer haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
2. Für Sachschäden haftet der Verkäufer nur, wenn diese auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen.
3. Der Verkäufer haftet ausnahmslos nur bis zu einem Betrag der dem dreifachen des Auftragswerts der Bestellung entspricht.
4. Wir haften nicht für Mängel an der vom Auftraggeber oder auf seine Veranlassung angelieferten Ware. Der Auftraggeber ist für die Versicherung der von ihm beigestellten Ware verantwortlich. Für Verarbeitungsfehler, sowie für Schäden an der angelieferten Ware und daraus folgenden Mangelfolgeschäden, haften wir außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht. Dies gilt auch für Schäden der vom Auftraggeber gelieferten Ware, die während oder bedingt durch die Einlagerung eintreten. Eine Haftung ihm Rahmen der Verwahrung wird ausgeschlossen.
§ 7
1. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Ware – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt ein Jahr. Das gilt jedoch nicht in den Fällen des Rückgriffsanspruchs des Unternehmens gemäß § 479 Abs. 1 BGB.
2. Die Verjährungsfristen nach Abs.1 gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer, die mit dem Mangel in Zusammenhang stehen – unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Soweit Schadensersatzansprüche jeder Art gegen den Auftragnehmer bestehen, die mit einem Mangel nicht in Zusammenhang stehen, gilt für sie die Verjährungsfrist des Abs. 1.
3. Die Verjährungsfristen nach Abs. 1 und Abs. 2 gelten mit folgender Maßgabe:
a) Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes.
b) Die Verjährungsfristen gelten auch nicht, wenn der Auftragnehmer den Mangel arglistig verschwiegen hat. Hat der Auftragnehmer einen Mangel arglistig verschwiegen, so gelten anstelle der in Abs. 1 genannten Fristen die gesetzlichen Verjährungsfristen, die ohne Vorliegen einer Arglist vorliegen würden.
c) Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
4. Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung.
§ 8
1. Der Kunde bringt die Ware als Hersteller in Verkehr; er stellt den Hersteller von möglichen Ansprüchen Dritter aufgrund von Herstellungsmängeln frei. Er ist für die Zulassung zum Handel verantwortlich. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Für das in den Verkehr bringen der Waren ist der Kunde verantwortlich; er hat erforderliche Genehmigungen auf eigene Kosten einzuholen und auf unser Verlangen vorzulegen.
3. Wir weisen die Kunden ausdrücklich darauf hin, dass die Vorschriften der KVO, des LMBG, FBEV, Arzneimittelgesetz, Chemikaliengesetz, Gefahrgut VO nebst Anhängen durch den Kunden einzuhalten sind.
§ 9
1. Für die nach den jeweils geltenden Vorschriften erforderlichen Angaben, insbesondere über die Person des Herstellers sowie über die in den Waren enthaltenen Inhaltsstoffe ist der Kunde verantwortlich. Ferner hat er die Waren mit notwendigen Warnhinweisen sowie mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum zu versehen.
2. Für die Einhaltung der jeweils geltenden Rechtsnormen für das in den Verkehr bringen der Waren, ist der Kunde verantwortlich.
§ 10
1. Für die Bereithaltung und Aufbewahrung erforderlicher Unterlagen nach den jeweils geltenden Gesetzen ist der Kunde verantwortlich; er hat erforderliche Dokumentationen der Eigenschaften sowie Herstellungsweise der Waren bereitzuhalten.
2. Zur Dokumentation von Unverträglichkeiten ist der Kunde verantwortlich. Insbesondere ist er auch verpflichtet, neu erkannte Unverträglichkeiten den jeweils zuständigen Behörden auf seine Kosten anzuzeigen.
§ 11
1. Aufgabe des Kunden ist ferner die Herstellung von Spezifikations- und Analysenzertifikaten auf seine Kosten.
2. Ferner hat er auf Wunsch zusätzliche Qualitätsprüfungen, z. B. Konservierungsbelastungstest, Stabilitätstest, Epikutantest u. ä. auf eigene Kosten durchzuführen und die Ergebnisse dem Hersteller auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.
§ 12
1. Über Geschäftsgeheimnisse des Lieferers hat der Kunde absolutes Stillschweigen zu bewahren; insbesondere hat er über die ihm bekannt gewordenen Informationen über Herstellung, Rezepturen, Ideen u. ä. unserer Waren absolute Geheimhaltung zu bewahren. Der Verwender verpflichtet sich ebenfalls zur Geheimhaltung ihm bekannt gewordener Geschäftsgeheimnisse des Kunden.
§ 13
Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Lieferbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als der Lieferer ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 14
Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Teile ist Osnabrück.
Die Parteien vereinbaren die Geltung deutschen Rechts.
Sollte einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, behalten alle übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit.
Brüsseler Str. 2
49124 Georgsmarienhütte
Tel.: +49 (0) 54 01 – 3 64 30 0
Fax: +49 (0) 54 01 – 3 64 30 18
E-Mail: info@kosmetikmacher.de